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Frage: Was ist mit einer Muslima, die ein Problem mit der Mehrehe hat?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das islāmische Ḥukm (Urteil) über die Mehrehe ist klar und eindeutig. Es ist für den muslimischen Mann mubāḥ (erlaubt), die Mehrehe einzugehen, solange die von Allāh سبحانه و تعالى) vorausgesetzten Bedingungen erfüllt sind.

<وَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تُقۡسِطُواْ فِى ٱلۡيَتَـٰمَىٰ فَٱنكِحُواْ مَا طَابَ لَكُم مِّنَ ٱلنِّسَآءِ مَثۡنَىٰ وَثُلَـٰثَ وَرُبَـٰعَ‌ۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تَعۡدِلُواْ فَوَٲحِدَةً أَوۡ مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَـٰنُكُمۡ‌ۚ ذَٲلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَلَّا تَعُولُواْ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<[…] dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nisā' [4], Āyah 3)

Die Voraussetzungen für die Mehrehe:

  • Der Ehemann muss all seine Frauen gerecht behandeln.
  • Der Ehemann darf seinen Frauen keine Ungerechtigkeit (Ẓulm) zufügen.
  • Der Mann muss in der Lage sein, die Mehrehe aufrecht zu erhalten.

Und wer dazu in der Lage ist, die islāmisch definierte Gerechtigkeit unter seinen Ehefrauen walten zu lassen, dem ist die Mehrehe mubāḥ. Insgesamt darf der Mann vier Frauen heiraten. Je nach Person und Situation kann eine Mehrehe für jemanden wādschib (verpflichtend), mustaḥabb (empfohlen), mubāḥ (erlaubt) oder sogar ḥarām (verboten) sein. Unabhängig davon ist es verpflichtend für einen Muslim den Īmān (Glauben) an das Buch Allāhs zu verwirklichen. Man muss mit allen Aḥkām (Urteilen), die Allāh (عز و جل) hinabsandte, zufrieden sein.

<فَلَا وَرَبِّكَ لَا يُؤۡمِنُونَ حَتَّىٰ يُحَكِّمُوكَ فِيمَا شَجَرَ بَيۡنَهُمۡ ثُمَّ لَا يَجِدُواْ فِىٓ أَنفُسِہِمۡ حَرَجً۬ا مِّمَّا قَضَيۡتَ وَيُسَلِّمُواْ تَسۡلِيمً۬ا>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie yuḥakimūka (dich über das richten lassen), was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nisā' [4], Āyah 65)

Man muss den Īmān an den islāmischen Ḥukm, den Allāh (تبارك وتعالى)  herabsandte, verwirklichen. Man muss mit dem Ḥukm zufrieden sein, ihm mit Liebe begegnen, es in Demut annehmen und sich dem Ḥukm fügen. Wer irgendein Ḥukm Allāhs ablehnt oder es verleugnet, in dem er behauptet, dass es nicht existiert bzw. nicht als Ḥukm im Islām gilt; er den Ḥukm in irgendeiner Weise erniedrigt (z.B. sich darüber lustig macht oder sagt er beinhalte einen Fehler) oder ihn hasst bzw. Abscheu dagegen empfindet, der ist dadurch dem Kufr (Unglauben) verfallen. Wenn aber jemand der Meinung ist, dass die Anwendung eines Ḥukm durch einen Menschen Fehler beinhaltet und er daher mit der Anwendung unzufrieden ist, dann ist dies ein anderer Fall und es bedarf einer speziellen Erläuterung. Es kann wie bereits erwähnt, für jemanden ḥarām (verboten) sein, eine Mehrehe zu führen, wenn er beispielsweise aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage dazu ist.

Man muss die Umstände und die Realität der Frau analysieren, die ein Problem mit der Mehrehe hat. Es gibt also einen Unterschied darüber, ob eine Frau mit dem Verhalten eines Mannes oder mit dem Ḥukm selbst unzufrieden ist. Die Frage, die man dieser Frau stellen müsste ist, warum sie ein Problem mit der Situation einer Mehrehe hat. Auf diese Frage könnte es verschiedene Antworten geben. Beispielsweise könnte sie antworte, dass dieser Ḥukm zwar im edlen Qur'ān existiert und dass sie damit auch einverstanden ist, aber es heutzutage (also im 21. Jahrhundert) unpassend ist, die Mehrehe einzugehen. Diese Antwort wäre zweifellos Kufr (Unglaube). Wenn eine Frau aber sagt, dass der Mann in der Mehrehe keine Gerechtigkeit walten lassen könnte oder zwar gerecht handeln würde, aber sie selbst ihre Neigungen nicht unter Kontrolle halten könnte und dadurch Ungerechtigkeit oder einen Ḥarām (Sünde) gegen sich selbst oder gegen ihren Ehemann begehen würde, dann stellt dies keinen Kufr (Unglaube) dar.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00206