- Zugriffe: 67
Frage: Was sind die Rechte und Pflichten der Ehepartner?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Beide Ehepartner haben in der Ehe sowohl Ḥuqūq (Rechte) als auch Pflichten.
Die wichtigsten Ḥuqūq der Ehefrau:
- Er muss ihr al-Mahr (die Brautgabe / Mitgift) geben.
- Er darf ihr nicht den Dschimā° (Geschlechtsverkehr) verwehren.
- Er muss ihr al-Nafaqah geben, d.h. sie versorgen, wie z.B. in Form von Kleidung, Essen, Trinken.
- Er muss ihr ein gutes Zusammenleben gewährleisten.
- Er darf sie nicht in irgendeiner Form schädigen.
- Und es ist mustaḥabb (empfohlen) für den Ehemann, dass er seine Ehefrau gut behandelt und ihr ihre Fehler vergibt.
Die wichtigsten Ḥuqūq des Ehemanns:
- Sie muss damit einverstanden sein, dass ihm das Wort gehört und er das Sagen hat.
- Sie muss ihm in allen Dingen gehorchen, außer im °Iṣyān (Auflehnung / Ungehorsam) Allāh (سبحانه و تعالى) gegenüber oder in einer Angelegenheit, die sie nicht tragen kann.
- Sie darf ihm den Dschimā° (Geschlechtsverkehr) nicht verwehren, außer es ist ihr nicht möglich.
- Sie muss sein Haus, seine Nachkommen und sein Vermögen schützen.
- Sie darf nicht in al-Zinā (Unzucht) verfallen und auch nicht in die Taten, die al-Zinā nahekommen bzw. vorangehen.
- Sie muss ihre Kinder erziehen.
- Sie muss ihren Ehemann respektieren.
- Sie darf nicht von seinem Geld spenden, ohne seine Erlaubnis.
- Sie darf ohne seine Einverständnis nicht das empfohlene Fasten praktizieren.
- Sie darf das Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlassen.
- Sie darf niemanden in sein Haus ohne seine Erlaubnis hineinlassen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00138