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Frage: Was sind die Rechte und Pflichten der Ehepartner?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Beide Ehepartner haben in der Ehe sowohl Ḥuqūq (Rechte) als auch Pflichten.

Die wichtigsten Ḥuqūq der Ehefrau:

  • Er muss ihr al-Mahr (die Brautgabe / Mitgift) geben.
  • Er darf ihr nicht den Dschimā° (Geschlechtsverkehr) verwehren.
  • Er muss ihr al-Nafaqah geben, d.h. sie versorgen, wie z.B. in Form von Kleidung, Essen, Trinken.
  • Er muss ihr ein gutes Zusammenleben gewährleisten.
  • Er darf sie nicht in irgendeiner Form schädigen.
  • Und es ist mustaḥabb (empfohlen) für den Ehemann, dass er seine Ehefrau gut behandelt und ihr ihre Fehler vergibt.

Die wichtigsten Ḥuqūq des Ehemanns:

  • Sie muss damit einverstanden sein, dass ihm das Wort gehört und er das Sagen hat.
  • Sie muss ihm in allen Dingen gehorchen, außer im °Iṣyān (Auflehnung / Ungehorsam) Allāh (سبحانه و تعالى) gegenüber oder in einer Angelegenheit, die sie nicht tragen kann.
  • Sie darf ihm den Dschimā° (Geschlechtsverkehr) nicht verwehren, außer es ist ihr nicht möglich.
  • Sie muss sein Haus, seine Nachkommen und sein Vermögen schützen.
  • Sie darf nicht in al-Zinā (Unzucht) verfallen und auch nicht in die Taten, die al-Zinā nahekommen bzw. vorangehen.
  • Sie muss ihre Kinder erziehen.
  • Sie muss ihren Ehemann respektieren.
  • Sie darf nicht von seinem Geld spenden, ohne seine Erlaubnis.
  • Sie darf ohne seine Einverständnis nicht das empfohlene Fasten praktizieren.
  • Sie darf das Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlassen.
  • Sie darf niemanden in sein Haus ohne seine Erlaubnis hineinlassen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00138