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Frage: Darf sich die Ehefrau bei ihrer Schwiegermutter über ihren Ehemann beschweren?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

<وَإِنْ خِفْتُمْ شِقَاقَ بَيْنِهِمَا فَٱبْعَثُوا۟ حَكَمًا مِّنْ أَهْلِهِۦ وَحَكَمًا مِّنْ أَهْلِهَآ إِن يُرِيدَآ إِصْلَٰحًا يُوَفِّقِ ٱللَّهُ بَيْنَهُمَآ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا خَبِيرًا>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und wenn ihr ein Zerwürfnis zwischen beiden (Ehepartnern) befürchtet, dann bestellt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie. Wenn sie sich aussöhnen wollen, wird Allāh ihnen Eintracht schenken. Allāh weiß Bescheid und hat Kenntnis von allem.>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Nisā‘ [4], Āyah 35)

Wenn die Ehefrau mit ihrem Mann Streit hat oder wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt, ist es ihr mubāḥ (erlaubt), Hilfe zu holen. Wenn sie diese Hilfe in ihrer Schwiegermutter sieht und der Meinung ist, dass die Schwiegermutter in der Lage ist, den Streit zwischen ihr und ihrem Ehemann zu schlichten und das Problem zu lösen, so ist es ihr mubāḥ (erlaubt), ihre Schwiegermutter hinzuzuziehen. Die Schwiegermutter ist eine Person, die sowohl dem Ehemann als auch der Ehefrau nahesteht und sie kann zur Schlichtung konsultiert werden, vorausgesetzt, dass sie dafür geeignet ist, die Eheleute zu beruhigen, den Streit zu schlichten und zu helfen, eine Lösung zu finden.

Wir sehen es als besser an, wenn die Eheleute versuchen, ihre Probleme vor anderen Menschen bedeckt zu halten und diese nicht einzumischen. Vielmehr sollten sie ihre Probleme selbst lösen, da sie diejenigen sind, die ihre Probleme am ehesten lösen können. Wenn ihnen das nicht gelingt, ist es ihnen aber mubāḥ (erlaubt), diese Unterstützung von außen einzuholen. So kann der Ehemann jemanden von seiner Familie und die Ehefrau jemanden von ihrer Familie hinzuziehen. Die Personen, die zum Schlichten hinzugezogen werden, sollen nach Möglichkeiten jene Eigenschaften besitzen, die sie am ehesten dazu befähigen, die Lage zu beschwichtigen und nach ihrem Wissen und Glauben, nach ihrer Frömmigkeit, Weisheit, Gottesfurcht und Gerechtigkeit berücksichtigt werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00027