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Frage: Dürfen Ehepaare in der Öffentlichkeit Händchen halten, sich umarmen oder auf die Wange küssen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das Umarmen und Küssen zwischen Eheleuten gehört zur Privatsphäre und darf auf keinen Fall in der Öffentlichkeit stattfinden. Daneben würde die Gesichtsbedeckung der Frau dies verhindern. Es kann manchmal notwendig sein, dass der Mann die Hand seiner Frau in der Öffentlichkeit hält, wie zum Beispiel bei großen Menschenmengen und anderem. Daher ist es in dieser Hinsicht unproblematisch, dass die Eheleute die Hände halten, wenn es ein Bedürfnis danach gibt. Die Art und Weise, wie die Hände gehalten werden, müssen im Rahmen des guten Benehmens sein und Höflichkeit, Respekt und al-Ḥayā' (Scham) ausdrücken.

Dass die Eheleute aber ihre Hände als Ausdruck von Liebe und Leidenschaft halten, gehört nicht zur Scham und zum Charakter eines rechtschaffenen, gottesfürchtigen Mu'min (Gläubigen). Zudem könnte diese Erscheinung die Aufmerksamkeit anderer auf sie und insbesondere die Ehefrau ziehen und zu Ḥarām (Verbotenem) führen. Alles was zu Ḥarām (Verbotenem) führt ist ebenso ḥarām (verboten).

<قُلۡ تَعَالَوۡاْ أَتۡلُ مَا حَرَّمَ رَبُّڪُمۡ عَلَيۡڪُمۡ‌ۖ أَلَّا تُشۡرِكُواْ بِهِۦ شَيۡـًٔ۬ا‌ۖ وَبِٱلۡوَٲلِدَيۡنِ إِحۡسَـٰنً۬ا‌ۖ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَوۡلَـٰدَڪُم مِّنۡ إِمۡلَـٰقٍ۬‌ۖ نَّحۡنُ نَرۡزُقُڪُمۡ وَإِيَّاهُمۡ‌ۖ وَلَا تَقۡرَبُواْ ٱلۡفَوَٲحِشَ مَا ظَهَرَ مِنۡهَا وَمَا بَطَنَ‌ۖ وَلَا تَقۡتُلُواْ ٱلنَّفۡسَ ٱلَّتِى حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلۡحَقِّ‌ۚ ذَٲلِكُمۡ وَصَّٮٰكُم بِهِۦ لَعَلَّكُمۡ تَعۡقِلُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<[...] Und nähert euch nicht den Fawāḥisch Abscheulichkeiten), was von ihnen ẓahara (offen) und was von ihnen baṭan (verborgen) ist [...]> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 151)

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00022