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Frage: Darf man „Fāṭimahs Hand“ tragen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Sollte man „Fāṭimahs Hand“ (Khamsah) tragen, um den Glauben (al-Īmān) an die fünf Leute des Umhangs (Ahl al-Kisā') zu bekunden und man dies in diesem Sinn und mit dieser Absicht trägt, dann ist es eine schöne Sache. Man muss jedoch Vorsicht walten lassen und sollte diesen Schmuck aus Sicherheitsgründen nicht an allen Orten tragen. Es ist also erlaubt (mubāḥ), diesen Schmuck an Orten zu tragen, an denen er akzeptiert wird und man keine Probleme hinsichtlich der Religion (Dīn) bekommt.

Es gibt einige Länder, in denen solche Art von Schmuck getragen wird, um Neid abzuwenden. Solch ein Verständnis ist unislāmisch, da dieser Gegenstand den Neid nicht abwenden kann. Wenn man solch einen Schmuck also aus diesem Grund oder anderen Gründen trägt, die der islāmischen Grundlage (°Aqīdah) widersprechen, so ist das Tragen solcher Gegenstände am Armgelenk oder als Kette verboten (ḥarām). In solch einem Fall imitiert man durch das Tragen jenes Schmucks Praktiken der vorislāmischen Zeit (Dschāhiliyyah).

Wenn man also nicht gezwungen ist, so etwas zu tragen oder es nicht aus dem Grund trägt, um den Glauben an die Leute des Umhangs (Ahl al-Kisā') auszudrücken, so ist es besser, wenn man es unterlässt.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00182