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Frage: Darf man sich tätowieren lassen?
Unterfrage: Ist es einer Frau gestattet, sich Permanent Make-up ins Gesicht pigmentieren zu lassen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Das Tätowieren ist laut der Überlieferungen (Aḥadīth) Allgemeinheit der Ṣaḥābah verboten (ḥarām).
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von °Abd Allāh ibn Mas°ūd überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Allāh verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen und somit die Schöpfung Allāhs verändern.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn Ismā°īl al-Bukhārī; Ṣaḥīḥ Muslim von Abū al-Ḥusayn Muslim ibn al-Ḥadschādsch an-Naysābūrī)
Es existieren keine authentischen Überlieferungen von den Ahl al-Bayt (عليهم السلام), die eine Tätowierung verbieten würden. Daher ist auch das Verbot (Taḥrīm) von Tätowierungen ungültig. Solange die Tätowierung eine Verschönerung ist und Allāhs Schöpfung nicht entstellt, ist sie erlaubt (mubāḥ). Jedoch kann solch eine Tätowierung ḥarām (verboten) sein, wenn man die Niyyah (Absicht), damit die Kuffār (Nichtmuslime) nachzuahmen. Auch sollte jemand, der die Menschen zum Islām einlädt, von solchen Tattoos absehen, um kein negatives Bild bei seinem Gegenüber zu erzeugen bzw. der Da°wah (Einladung) nicht zu schaden.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00164