al-Dīn al-Aṣīl.com

Frage: Darf man sich tätowieren lassen?

Unterfrage: Ist es einer Frau gestattet, sich Permanent Make-up ins Gesicht pigmentieren zu lassen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das Tätowieren ist laut der Überlieferungen (Aḥadīth) Allgemeinheit der Ṣaḥābah verboten (ḥarām).

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von °Abd Allāh ibn Mas°ūd überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Allāh verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen und somit die Schöpfung Allāhs verändern.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn Ismā°īl al-Bukhārī; Ṣaḥīḥ Muslim von Abū al-Ḥusayn Muslim ibn al-Ḥadschādsch an-Naysābūrī)

Es existieren keine authentischen Überlieferungen von den 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام), die eine Tätowierung verbieten würden. 

Die Tätowierung ist zwar erlaubt, wenn sie eine  Verschönerung darstellt und Allāhs Schöpfung nicht entstellt, jedoch existieren Punkte, die dazu führen könnten, dass es verboten ist:

1. Das Tattoo darf dem Image des Muslims nicht zu schaden bzw. kein negatives Bild beim Betrachter erzeugen. 
2. ⁠Man darf nicht die Absicht haben, mit solch einem Tattoo die Nichtmuslime nachzuahmen. 
3. ⁠Die bei der Tätowierung verwendeten Substanzen müssen islāmrechtlich erlaubt sein. 
4. ⁠Das Tattoo darf keine Sünde oder Kufr bzw. Schirk darstellen. Hierbei ist auch das Verbot der Abbildung von vollständigen Lebewesen zu beachten. 

Das Permanent Make-Up wird in das Gesicht der Frau tätowiert und ist ebenfalls erlaubt, da sie aufgrund des verpflichtenden Niqāb von fremden Männern nicht gesehen werden kann.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00164