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Frage: Darf man außerhalb des Hauses Parfum benutzen?

Unterfrage: Ist es einem Mann erlaubt, sich zu parfümieren, auch wenn dadurch eine Fitnah entsteht? Beispielsweise erreicht der Parfumgeruch fremde Frauen auf der Straße oder bei einem Besuch eines muslimischen Bruders verbreitet sich der Parfumgeruch in der Wohnung.

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist für den Mann mustaḥabb (empfohlen), dass er sich regelmäßig parfümiert, unabhängig davon, ob er sich innerhalb oder außerhalb des Hauses aufhält. Dies gilt besonders für den Freitag. Der Mann sollte möglichst jeden Tag Parfum benutzen und wenn dies nicht möglich ist, dann jeden zweiten Tag.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass 'Abū al-Ḥasan Mūsā ibn Dscha°far al-Kāḍhim (عليه السلام) sagte: „Es ziemt sich für den Mann nicht, dass er das Parfümieren an jedem Tag unterlässt. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann soll er sich einen Tag parfümieren und einen anderen Tag nicht. Und wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, dann soll er sich nur jeden Freitag parfümieren. Aber er soll es nicht unterlassen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00042)

Für eine Frau ist es ḥarām (verboten), außerhalb des Hauses Parfum zu nutzen. Es ist die erste Stufe des Zinā (Unzucht) und eine Fāḥischah (Abscheulichkeit) und daher hat die Frau dies zu unterlassen.

<قُلۡ تَعَالَوۡاْ أَتۡلُ مَا حَرَّمَ رَبُّڪُمۡ عَلَيۡڪُمۡ‌ۖ أَلَّا تُشۡرِكُواْ بِهِۦ شَيۡـًٔ۬ا‌ۖ وَبِٱلۡوَٲلِدَيۡنِ إِحۡسَـٰنً۬ا‌ۖ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَوۡلَـٰدَڪُم مِّنۡ إِمۡلَـٰقٍ۬‌ۖ نَّحۡنُ نَرۡزُقُڪُمۡ وَإِيَّاهُمۡ‌ۖ وَلَا تَقۡرَبُواْ ٱلۡفَوَٲحِشَ مَا ظَهَرَ مِنۡهَا وَمَا بَطَنَ‌ۖ وَلَا تَقۡتُلُواْ ٱلنَّفۡسَ ٱلَّتِى حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلۡحَقِّ‌ۚ ذَٲلِكُمۡ وَصَّٮٰكُم بِهِۦ لَعَلَّكُمۡ تَعۡقِلُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<[...] Und nähert euch nicht al-Fawāḥisch (den Abscheulichkeiten), was von ihnen offen (ẓahara) und was von ihnen verborgen (baṭan) ist [...]> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 151)

Grundsätzlich ist etwas, das von der islāmischen Scharī°ah (Gesetzgebung) als mubāḥ (erlaubt) oder mustaḥabb (empfohlen) beurteilt wird, weiterhin mubāḥ (erlaubt) oder mustaḥabb (empfohlen), solange es keine anderen Faktoren gibt, die diese Sache ḥarām (verboten) machen. Wenn diese erlaubte oder empfohlene Sache einen Weg zu einem Ḥarām (etwas Verbotenem) darstellt, dann wird die Sache selbst auch ḥarām (verboten). Dies ist unabhängig davon, ob hier eine Niyyah (Absicht) zur Sünde existiert oder nicht. Es entspricht der Realität, dass sich beide Geschlechter während ihres Aufenthaltes im Freien sehen. Genauso wie Parfum die Gefühle von jemandem erregen kann, so kann dies genauso die Kleidung oder Gestalt einer Person hervorrufen. Dies ist jedoch kein Argument, um zu behaupten, dass es aus diesem Grund für beide Geschlechter nicht mehr gestattet ist, auf die Straße zu gehen, da es zu einer Fāḥischah führen könnte. Die Männer und Frauen sind angehalten ihre Blicke zu senken und sich zurückzuhalten.

<قُل لِّلۡمُؤۡمِنِينَ يَغُضُّواْ مِنۡ أَبۡصَـٰرِهِمۡ وَيَحۡفَظُواْ فُرُوجَهُمۡ‌ۚ ذَٲلِكَ أَزۡكَىٰ لَهُمۡ‌ۗ إِنَّ ٱللَّهَ خَبِيرُۢ بِمَا يَصۡنَعُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Sag zu den Gläubigen (al-Mu'minūn), sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allāh ist kundig dessen, was sie machen.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nūr [24], Āyah 30)

Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass man jemanden besucht und das Parfum Fitnah auslösen könnte, so hat man das Auftragen von Parfum zu unterlassen. Dies muss man von Fall zu Fall selbst beurteilen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00145