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Frage: Dürfen Männer und Frauen an gemischten Plätzen schwimmen gehen?

Unterfrage: Ist der Burkini eine angemessene Bekleidung für eine Muslima?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist für beide Geschlechter streng ḥarām (verboten), Strände und Schwimmbäder zu besuchen. An diesen Plätzen sind das Verderben und die Sünde verbreitet und dort verkehrt die unislāmische Gesellschaft. Diese Orte sind für Muslime ungeeignet und es ist unbedeutend, ob die Frau islāmisch bedeckt ist bzw. sogar einen Gesichtsschleier trägt. Sie darf diese Orte, in denen sie gesehen wird und selbst andere sieht, nicht aufsuchen. Dasselbe gilt auch für die Männer. Daneben ist das Tragen eines sogenannten Burkini ḥarām (verboten), da dieses Kleidungsstück den Körper der Frau nicht islāmisch korrekt bedeckt.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00060