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Frage: Darf man verbotenen Handel betreiben, um dann den Gewinn zu spenden?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich kommt von Allāh (سبحانه و تعالى) nur das Gute und Er nimmt auch nur das Gute an. Allāh (عز وجل) hat uns nicht auferlegt, die Muḥarramāt (verbotenen Dinge) zu begehen, um zum Ḥalāl (Erlaubten) zu gelangen. Dieser Weg wäre nicht der saubere und korrekte Weg. Es sei denn, dass der Mensch gezwungen ist und aus dieser Situation heraus etwas erwirtschaftet. In diesem Fall hätte er den Ḥarām (Verbotene) nicht absichtlich begangen und er müsste diese Einnahme fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allāhs) ausgeben. Ob eine Angelegenheit für eine Person eine Ḍarūrah (Notwendigkeit) darstellt, wird nicht im Allgemeinen, sondern individuell beurteilt.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00103