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Frage: Darf man vom Arbeitgeber den Lohn annehmen, wenn man krank ist?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Die Problematik und die islāmische Sicht auf diese Verträge sind hinreichend bekannt und es wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen. Grundsätzlich ist der Lohn auch im Krankheitsfall durch den Arbeitsvertrag, den man eingegangen ist, geregelt und es besteht normalerweise auch weiterhin ein Lohnanspruch. Wenn der Arbeitgeber eine Privatfirma ist und der Arbeitnehmer nur eine Krankheit vortäuscht, so würde er damit Ẓulm (Unrecht) begehen. Wenn der Arbeitgeber eine staatliche Firma oder Institution ist, so stellt das einen anderen Sachverhalt dar und müsste im konkreten Fall beurteilt werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00059