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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) gefragt wurde: „Was ist mit einem Mann, der al-Ḥadsch (die große Pilgerfahrt zur Ka°bah) oder al-°Umrah (die kleine Pilgerfahrt zur Ka°bah) oder den Teil des Ṭawāf (siebenmalige Umkreisung der Ka°bah) stellvertretend für seine Familie vollzieht, obwohl diese nicht anwesend sind? Kürzt dieses Geschenk [für die Familienangehörigen des Mannes] seinen eigenen Lohn [bei Allāh]?" Er sagte: „Nein, dies kürzt nichts von seiner Belohnung [bei Allāh]. Vielmehr erhält er die Belohnung [von Allāh] und auch derjenige, dem er das Geschenk gemacht hat.“ Er fragte: „Was ist wenn derjenige schon tot ist? Erreicht ihn dann diese gute Tat trotzdem?“ Er sagte: „Ja, sie erreicht ihn. Wenn er zu jenen gehörte, über denen der Zorn Allāhs fiel, dann wird ihm vergeben und wenn er in einer beengenden Lage ist, wird ihm seine Sache erleichtert.“ Er fragte: „Weiß denn diese Person, in dem Ort, in dem sie sich befindet, von wem sie diese Tat geschenkt bekam?“ Er sagte: „Ja, sie weiß es.“ Er fragte: „Und wenn es sich bei dieser Person um einen Nāṣibī (Feind der Ahl al-Bayt) handelt? Nutzt ihm diese [geschenkte] Tat etwas?“ Er sagte: „Ja, es bringt ihr Erleichterung.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00211; Uṣūl al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)