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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Iṣḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von [...] überliefert, der von °Ubayd Allāh ibn °Alī al-Ḥalabī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte: „Er [°Alī ibn Abī Ṭālib (عليه السلام)] wurde über al-Ṣiyām (das Fasten) [während man sich nicht auf Reisen befindet] befragt. Er sagte: „[Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass man] drei Tage in jedem Monat [fastet] und zwar am Donnerstag einer Woche, am Mittwoch einer anderen Woche und erneut am Donnerstag einer weiteren Woche. Weiterhin sagte 'Amīr al-Mu'minīn (der Befehlshaber der Gläubigen): „Al-Ṣiyām (das Fasten) im Monat des Ṣabr (Geduld) und an drei Tagen in jedem Monat reinigt die Brüste und wird so angerechnet, als ob man sein Leben lang gefastet hätte. Wahrlich, Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) sagt: <Dem der eine gute Tat vollbringt, soll sie zehnfach vergolten werden […]> [6/160].“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00199; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)