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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass jemand 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) fragte: „Ein Mann fastete an einem Tag, von dem er nicht wusste, ob dieser Tag zum Monat Ramaḍān oder zu einem anderen Monat gehört. Aber dann sind Leute gekommen, die bezeugten, dass es sich bei diesem Tag tatsächlich um einen Tag des Monats Ramaḍān handelt. Einige Leute unter uns sagten, dass er diesen Tag dennoch nicht als Fastentag zählen darf. “ Er sagte: „Doch.“ Dann sagte ich: „Aber die Leute sagen, dass er an diesem Tag fastete, obwohl er nicht wusste, ob es sich um einen Tag des Monats Ramaḍān oder einen anderen Monat handelt.“ Er sagte: „Nein, zähle diesen Tag, da dies ein Tag ist, zu dem dich Allāh führte. Nur ist es so, dass der Mensch diesen Tag [des Zweifels] als Tag des Monats Scha°bān und nicht als Tag des Monats Ramaḍān fasten soll. Es ist ḥarām (verboten), dass der Mensch [diesen Tag des Zweifels als Tag vom Monat Ramaḍān] fastet. Vielmehr fasst er in der Nacht die Niyyah (Absicht), dass er diesen Tag als Tag von Scha°bān fastet. Wenn sich [im Nachhinein] herausstellt, dass es sich doch um den ersten Tag des Monats Ramaḍān handelte, dann ist die Huld Allāhs, die Er den Menschen gab, ausreichend und die Gegebenheit, dass Allāh es Seinen Dienern leicht machte. Wäre dem nicht so, dass Allāh es im Allgemeinen den Menschen leicht macht, wären die Menschen zugrunde gegangen.“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00193)