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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von °Ubayd Allāh ibn °Alī al-Ḥalabī überliefert, dass er 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) fragte: „Muss eine Frau, die zwar morgens mit dem Ṣiyām (Fasten) beginnt, aber bei Sonnenaufgang oder im Laufe des Tages merkt, dass sie sich in al-Ḥayḍ (Menstruation) befindet, ihr Ṣiyām brechen? Er sagte: „Ja, und selbst wenn ihr Ḥayḍ erst kurz vor dem Sonnenuntergang eintritt, muss sie ihr Ṣiyām brechen." Dann fragte ich ihn: „Was ist mit einer Frau, die gleich zu Beginn des Tages merkt, dass sie wieder in ihrer Reinheitsphase ist, noch nichts gegessen hat und al-Ğusl (rituelle Ganzkörperwaschung) vornimmt?“ Er sagte: „Sie darf an diesem Tag nicht fasten, da das Brechen des Ṣiyām durch das [menstruale] Blut ausgelöst wird."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00174)