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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) hielt am letzten Freitag des Monats Scha°bān eine Khutbah (Predigt), in der er Allāh lobte, Ihn preiste und folgendes sagte: „O ihr Leute, euch steht ein Monat bevor, der eine Nacht beinhaltet, die besser ist als tausend Monate. Allāh (سبحانه و تعالى) hat al-Ṣiyām (Fasten) im Monat Ramaḍān befohlen. Allāh hat folgendes für den Monat Ramaḍān bestimmt: Jener, der in einer Nacht des Monat Ramaḍān aufsteht und ein freiwilliges Gebet verrichtet, erhält denselben Lohn, wie jemand, der siebzig nächtelang das Gebet in anderen Monaten verrichtet hat. Allāh (سبحانه و تعالى) hat weiterhin bestimmt: Jener, der freiwillig Khayr (Segenreiches) und Birr (Gutes) verwirklicht, erhält bei Allāh denselben 'Adschr (Lohn), wie jemand, der eine Pflicht Allāhs erfüllt. Und wer in ihm eine Pflicht erfüllt, erhält denselben 'Adschr, wie jemand der siebzig verpflichtende Taten in den anderen Monaten verrichtet hat. Der Monat Ramaḍān ist der Monat des Ṣabr (Geduld) und die Belohnung des Ṣabr ist al-Dschannah (Paradies). Der Monat Ramaḍān ist der Monat des inständigen Du°ā' (Bittgebet) und in diesem Monat vermehrt Allāh (سبحانه و تعالى) al-Rizq (Versorgung) des Mu'min (Gläubigen). Und wer fastende Mu'minūn (Gläubigen) zum Ifṭār (Fastenbrechen) einlädt, erhält von Allāh (سبحانه و تعالى) denselben 'Adschr, als ob er einen Sklaven freigelassen hätte und Allāh (سبحانه و تعالى) vergibt dessen vergangene Sünden."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00161)