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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Mu°āwiyah ibn Wahb al-Badschalī überliefert, dass er 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) fragte: „Wann befiehlt man einem Kind, dass es fasten soll? Er sagte: „Spätestens wenn es 14 bzw. 15 Jahre alt ist, muss das Kind fasten. Wenn es aber vorher mit dem Ṣiyām (Fasten) begonnen hat, dann lass es weiterhin fasten. Und das Kind von „so und so“ hat bereits begonnen zu fasten und ich habe es fasten lassen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00150)