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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von al-Fuḍayl ibn Yasār überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Wenn einer von euch die drei Tage im Monat [d.h. am ersten Donnerstag, mittleren Mittwoch und letzten Donnerstag eines Monats] fastet, dann soll er mit niemanden Streitgespräche führen, sich nicht töricht verhalten und nicht bei Allāh (سبحانه و تعالى) schwören. Und wenn sich jemand ihm gegenüber töricht verhält, dann soll er es ertragen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00140; Tahdhīb al-Aḥkām von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn al-Ḥasan aṭ-Ṭūsī)