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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Wenn die 'Iqāmah für das Gebet erfolgt, dann ist das Reden ḥarām (verboten) - dies gilt, sowohl für den Imām (Vorbeter) als auch für die Leute in der Moschee, es sei denn, es wird über die Auswahl des Imām geredet.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00080)