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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von °Alī ibn 'Ibrāhīm al-Qummī überliefert, der von seinem Vater 'Ibrāhīm ibn Hāschim al-Qummī überliefert, der von Ḥammad ibn °Īsā al-Dschuhanī überliefert, der von Ḥarīz ibn °Abd Allāh al-Sidschistānī überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Muslim al-Thaqafī al-Kūfī sagte: „Ich fragte 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) nach al-Ḥā'iḍ (menstruierende Frau), die sich am Freitag [mittels des Ğusl] reinigt und den Dhikr gegenüber Allāh vornimmt." Er sagte: „Was die Reinigung [mittels des Ğusl] angeht, nein - [den Ğusl nimmt sie hierfür nicht vor]. Doch sie führt zur Gebetszeit al-Wudū' (Gebetswaschung) durch, wendet sich der Qiblah zu und nimmt den Dhikr gegenüber Allāh vor."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00078; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)