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Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Eine Frau fragte den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) über die Rechte, die ein Mann gegenüber seiner Frau besitzt. Er sagte: „In erster Linie soll die Frau ihrem Mann gehorchen und die Ungehorsamkeit ihm gegenüber unterlassen. Sie darf ohne seine Erlaubnis nichts aus dem Haus spenden, noch darf sie ohne seine Zustimmung das empfohlene Fasten vollziehen. Sie darf niemals seine körperlichen Rechte leugnen, noch darf sie ihm seine Freude daran nehmen. Wenn sie ohne seine Erlaubnis das Haus verlässt, dann werden die Engel der Himmel und der Erde, des Zorns und der Barmherzigkeit sie verfluchen, bis sie wieder in das Haus zurückkehrt.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00061)