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يحل للرجل أن يصافح المرأة إلا امرأة يحرم عليه أن يتزوجها: أخت أو بنت أو عمة أو خالة أو ابنة أخت أو نحوها فأما المرأة التي يحل له أن يتزوجها فلا يصافحها إلا من وراء الثوب ولا يغمز كفها

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Samā°ah ibn Mihrān überliefert, dass er Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) fragte: „Darf ein Mann einer Frau die Hand schütteln?" Er sagte: „Ein Mann darf seine Hand nur jener Frau geben, die ihm (zu heiraten) ḥarām (verboten) ist: Seine Schwester oder Tochter, die Tante (mütterlicher- und väterlicherseits), die Nichte oder was dem ähnelt. Was die Frau anbelangt, die ihm ḥalāl (erlaubt) ist, zu heiraten, so darf er ihr die Hand nicht geben, es sei denn, mit al-Thaub (Stoff) dazwischen und ohne ihre Hand zu drücken."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00006; al-Kāfī von Schaykh Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)